Seit Donnerstag gibt es die ersten Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie zum Sportbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings sind neben den Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW etliche weitergehende Maßnahmen zu treffen. Diese betreffen insbesondere Desinfektionspläne, Hygieneausrüstungen, Anwesenheitslisten, Aushänge, Ernennung von Beauftragten, Einweisung von Übungsleiter/innen, Zutrittsregelungen, Kommunikation der Regeln. Wir orientieren uns an den Vorgaben und Empfehlungen des Landessportbundes und der jeweiligen Sportfachverbände.
Von einem früher gewohnten Sportbetrieb kann überhaupt nicht die Rede sein.
Im ersten Schritt sind folgende Sportarten und Sparten gefordert:
- Die Tennisanlage kann spielbereit gemacht werden.
- Die Outdoor-Abteilung kann den Wiederbeginn vom Lauf-Treff, Walken und Sportabzeichen planen.
Am umfangreichsten ist die Aufgabe zur Umsetzung von Übungsstunden im Gymnastikraum.
Der Hauptvorstand hat diese Abteilungen aufgefordert, entsprechende Vorschläge vorzubereiten, die dann gemeinsam besprochen und beschlossen werden, bevor es zu einer Umsetzung kommt.
Seitens der Stadt wird auf die neue Coronaschutzverordnung gewartet, die ab Montag, den 11. Mai in Kraft gesetzt wird. Daraus ergibt sich dann die Nutzung von städtischen Sportstätten.
Wir sind mit der Stadt und den Nachbarvereinen in engem Kontakt, damit überall in Hörstel gleichlautende Regelungen vereinbart werden. Wir bitten um Geduld und Verständnis, denn die Gesundheit hat absoluten Vorrang.
Über den Stand der Dinge wird hier regelmäßig berichtet.
Herzliche Grüße
Jürgen Lücke, Michael Wenners, Claudia Veismann und Barbara Tumbrink