100 Jahre SC Hörstel

100 Jahre SC Hörstel

Alle Infos zum Jubiläum hier

Der SC Hörstel hat in den vergangenen Monaten seine Mitgliederverwaltung auf ein neues EDV-Programm umgestellt, da das bisherige den erhöhten Anforderungen nicht mehr gerecht geworden ist. Am heutigen Donnerstag (03.01.2019) haben wir den ersten SEPA-Lastschrift-Einzug bei der Bank über dieses neue Programm eingereicht. Mit Fälligkeit zum 10.01.2019 werden die Konten unserer Mitglieder entsprechend der Zugehörigkeit zum Verein und den Abteilungen belastet. Folgende Teilbeiträge werden dabei eingezogen:

  • SC Hörstel Grundbeitrag für das gesamte 1. Halbjahr 2019 (weitere Infos)
  • Abteilungsbeiträge für die Abteilungen Badminton, Fitness und Tanzen für das gesamte 1. Halbjahr 2019
  • Tennis-Jugendtrainings-Beitrag für Januar 2019 sowie ggf. Dezember 2018

Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, hat sich bei der Zusammenstellung der Lastschriften ein kleiner Fehler eingeschlichen. Ursprünglich war vorgesehen, dass in den Buchungstexten auf den Kontoauszügen die Berechnung der Summe genau aufgeschlüsselt sein sollte. Dieses war in der Vergangenheit nicht so und führte zu erhöhten Rückfragen in der Geschäftsstelle. Durch eine falsch gewählte Option ist dieses in vielen Fällen dieses mal leider wieder so. Auf dem Kontoauszug erscheint lediglich die zusammengefasste Bezeichnung „Sammelbuchung SC Hörstel“. Die Summe, die schlussendlich abgebucht wird, ist aber korrekt. Bitte beachten Sie weiter, dass alle Beiträge (auch über mehrere Mitglieder hinweg), die von ein und dem selben Konto abgebucht werden, summiert und gemeinsam mit einer Abbuchung eingezogen werden. Dieses ist insb. bei Paaren und Familien der Fall, bei denen bislang für jedes Mitglied einzeln abgebucht worden ist. 

Wir möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen für den beschriebenen Fehler entschuldigen und gehen davon aus, dass beim nächsten Einzug alle notwendigen Informationen auf den Kontoauszügen erscheinen und so keine Fragen mehr offen bleiben.

Wir möchten Sie weiter bitten, sich den Abbuchungsbetrag anhand der o.g. Informationen zunächst selber zu berechnen. Sollten Sie sich den Betrag denn noch nicht erklären können, bitten wir Sie - um uns und Ihnen unnötige Kosten zu ersparen - zunächst von einer Rücklastschrift Abstand zu nehmen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an unsere Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Diese werden den Sachverhalt prüfen. 

Öffnungszeiten: Donnerstag 16-18 Uhr und Freitag 15-17 Uhr
Telefon: 0 54 59 / 90 67 56 7
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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