Hallo liebe Mitglieder,
heute Nachmittag kam die gute Nachricht für den SC vom Ordnungsamt der Stadt Hörstel mit folgendem Wortlaut:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat heute entsprechend § 1 Abs. 4 CoronaSchVO unter www.mags.nrw das Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 11.06.21 angekündigt. Es gelten somit ab Freitag (11.06.21) die Vorgaben der CoronaSchVO hinsichtlich der Lockerungen bei Vorliegen der Landes-Inzidenzstufe 1.
Insbesondere hat dies folgende Auswirkungen:
- Wegfall des Negativtesterfordernisses bei der Sportausübung (§ 14 Abs. 4 Nr. 6)
Bei Rückfragen stehe ich unter der unten angegebenen Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Frank Remmersmann
DER BÜRGERMEISTER
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Rathaus Riesenbeck II
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Tel.: 05454/911-130
Fax: 05454/911-8130
E-Mail:
Internet: www.hoerstel.de