Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird eine neue "Inzidenzstufe 0" eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
Weitere Informationen zum Thema inkl. einer übersichtlichen Orientierungshilfe zum Sportbetrieb befinden sich auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen.