Ab Freitag, den 20. August gilt auch in der Gymnastikhalle die sog. 3 G Regel für alle FitnessAngebote. Diese sieht vor, dass vor der Teilnahme kontrolliert wird ob die / der Teilnehmer:in geimpft, genesen oder getestest (ein offizieller Schnelltest) ist. Die Trainerinnen kontrollieren vor der Stunde anhand des QR-Code Zertifikates, oder eines max. 48 stündigen alten Test, ob dies erfüllt ist. Der FitnessVorstand bittet alle Teilnehmer:innen, ab Freitag mittels Handy oder anhand eines Ausdrucks dies zu beweisen. Wer seine Geimpfheit, Genesung oder Getestheit nicht nachweisen kann, darf leider nicht an einem FitnessAngebot teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche gilt folgende Regelung: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Diese Verordnung gilt vorest bis zum 17. September.