Volleyball

Auf der Mitgliederversammlung am 8. April 2016 wurde unsere alte Satzung, die aus dem Jahr 1987 stammt, durch eine neue zeitgemäße Fassung ersetzt.

Jeder Verein braucht eine schriftliche Satzung. Sie ist die Verfassung des Vereins, quasi dessen Grundgesetz, und dient dem Vorstand als Handwerkszeug bei der Vereinsführung.

Die Satzung des SCs ist inzwischen 29 Jahre alt. Vieles hat sich in dieser Zeit in unserem Verein und im Vereinsrecht geändert. Daher haben wir, Ferdi Sendes, Eugen Rietmann und Barbara Tumbrink, uns Ende 2015 zusammengesetzt und uns an die umfangreiche Aktualisierung der Satzung gemacht.

SC JHV 2016 SC 1

Wichtigste Grundlage hierbei war die Mustersatzung des Landessportbundes. Auch Satzungen von anderen Vereinen aus den Nachbargemeinden sowie von größeren Clubs (Ferdi und Eugen hatten zufällig eine Satzung des 1. FC Köln zur Hand) wurden eingehend studiert. Nach fachkundiger Prüfung durch Juristen und dem Finanzamt stand Anfang des Jahres 2016 die neue Satzung fest und konnte der Mitgliederversammlung präsentiert werden.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • vorangestellt wurde der Satzung eine Präambel, in der das Leitbild für die Vereinsarbeit und die Absichtserklärung beschrieben werden
  • der elektronische Erwerb der Mitgliedschaft ist möglich (§5)
  • als neue Arten der Mitgliedschaft wurden Passive und Kurzzeitmitglieder aufgenommen (§6) (Anmerkung: eine neue Beitragsordnung wird noch erstellt)
  • der Schatzmeister wurde umbenannt in „Vorstand Finanzen und Vereinsentwicklung“
  • Datenschutz (§19)

Die Eintragung der Satzung ins Vereinsregister wird in den kommenden Wochen vorgenommen. Mit dem Tag der Eintragung erhält unsere neue Satzung ihre Gültigkeit.
Wer Interesse an der vollständigen Satzung hat, findet sie hier auf unserer Homepage oder in der Geschäftsstelle.

 

Satzung des SC Hörstel

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