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Hallo liebe Mitglieder,

heute Nachmittag kam die gute Nachricht für den SC vom Ordnungsamt der Stadt Hörstel mit folgendem Wortlaut: 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat heute entsprechend § 1 Abs. 4 CoronaSchVO unter www.mags.nrw das Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 11.06.21 angekündigt. Es gelten somit ab Freitag (11.06.21) die Vorgaben der CoronaSchVO hinsichtlich der Lockerungen bei Vorliegen der Landes-Inzidenzstufe 1.

Insbesondere hat dies folgende Auswirkungen:

  • Wegfall des Negativtesterfordernisses bei der Sportausübung (§ 14 Abs. 4 Nr. 6)

Bei Rückfragen stehe ich unter der unten angegebenen Telefonnummer gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Im Auftrag
Frank Remmersmann
DER BÜRGERMEISTER
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Rathaus Riesenbeck II
Sünte-Rendel-Straße 14
48477 Hörstel
Tel.: 05454/911-130
Fax: 05454/911-8130
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.hoerstel.de

 

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